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wp.net Mitgliederbrief 2012/02

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wp.net Mitgliederbrief 2012/02

 

 Grünbuchstellungnahme

wp.net Mitgliederbrief 2012/02
Leipzig, 31.01.2012

Eine Stellungnahme für den Mittelstand

Erreicht die Kommission mit ihren Gesetzgebungsvorschlägen ihr ursprüngliches Ziel?

Grünbuch und einheitlicher Berufsstand

Kernpunkte der wp.net Stellungnahme zu den Gesetzgebungsvorschlägen 

 

Eine Stellungnahme für den Mittelstand 
Heute erhalten Sie die wp.net Stellungnahme zu den aus dem Grünbuch hervorgegangenen  Gesetzgebungsvorschlägen

der EU Kommission. Seit dem 30. November 2011 waren über 100 Seiten Richtlinien- und Verordnungstext zu sichten, Folgen abzuwägen und zu diskutieren. Die vom wp.net Vorstand und Mitgliedern erarbeitete Stellungnahme wurde fristgerecht beim Wirtschafts- und bei Justizministerium eingereicht.

Die EU Komission hat folgende Vorschläge vorgelegt:

  1. Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (in folgenden Verordnung)
  2. Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (im folgenden Änderungsrichtlinie)

 Zur Erinnerung: eine Verordnung wird unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten während die Richtlinienvorschläge erst im einzelnen Mitgliedstaat umgesetzt werden müssen. Eine Verordnung wird dadurch schneller geltendes Recht und ermöglicht europaweit einheitliche Reglungen ohne Mitgliedstaatenwahlrechte. 

wp.net spricht sich für eine klare Trennung in Verordnung und Richtlinie aus um dadurch europaweit einheitlich mehr Wettbewerb im Abschlussprüfermarkt zu erreichen. 

Unsere Stellungnahme berücksichtigt im Bereich der Verordnungsvorschläge insbesondere die Interessen der kleinen und mittleren Praxen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen. 

Die wp.net Stellungnahme hat bezüglich der Richtlinienänderungsvorschläge das Ziel ein Durchschlagen der verschärften Verordnungsvorschläge auf Prüfungen nach § 319 HGB zu verhindern. Gleichzeitig befürworten wir alle Regelungen, die die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität und den systemrelevanten Nutzen von Abschlussprüfung für die Kapitalmärkte fördern. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Erreicht die Kommission mit ihren Gesetzgebungsvorschlägen ihr ursprüngliches Ziel?
Kommissar Michel Barnier ist angetreten, um das durch die Finanzkrise erschütterte Vertrauen in die Kapitalmärkte wieder herzustellen. Dabei wurde auch die Rolle der Abschlussprüfer untersucht. Ziel des Weißbuches ist es, das Vertrauen in die Testate von Abschlussprüfern zurück zu gewinnen. Barnier hat die Schwächen des Binnenmarktes für Abschlussprüfungen erkannt, insbesondere die Marktkonzentration durch das Oligopol der Big4 bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Der Abschlussprüfermarkt soll durch europaweite, gesetzliche Regelungen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken, Interessenkonflikte beseitigen, eine solide Aufsicht der Abschlussprüfer gewährleisten und letztendlich durch mehr Wettbewerb, verlässliche Testate gewährleisten. Die nun vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge stehen nun zum Teil im Widerspruch zu den ursprünglichen Grünbuchvorschlägen. 

So wird der Vorschlag freiwillige und damit kleine Prüfungen in den Regelungskreis einzubeziehen von wp.net strikt abgelehnt. Dies würde eine zusätzliche Marktzutrittsbeschränkung für kleine Prüfer aufbauen. 

Durch die Streichung der verpflichtenden Joint Audits aus dem ursprünglichen Grünbuchentwurf hat die Kommission bereits ein wesentliches Element zur Öffnung des Abschlussprüfungsmarktes stark abgeschwächt und damit die Attraktivität der Grünbuchvorschläge für die großen Mittelständler erheblich reduziert. 

Die im Verordnungsvorschlag angeregte Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse, die z.B. auch kleine Kreditinstitute und Finanzdienstleister mit einbezieht, führt dazu, dass nicht systemrelevante Unternehmen mit erheblicher Bürokratie belastet werden. wp.net setzt sich dafür ein, dass in die Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse Größenklassen festgelegt werden, die eine übermäßige Regulierung von mittelständischen Unternehmen und Prüfern verhindert. Wichtig ist, dass die Regelungen verhältnismäßig angewendet werden, um das eigentliche Ziel, die oligopolistischen Strukturen auf diesem Markt aufzubrechen, zu erreichen und nicht durch wettbewerbsbeschränkende, bürokratische Regelungen für mittelständische Prüfer zu kontrakarieren. 

Auf völliges Unverständnis stößt die Regelung gewerblichen Unternehmen die unbeschränkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung an Prüfungsgesellschaften zu erlauben. Dies verstößt gegen das Gebot der Unabhängigkeit des Prüfers. 

Als zusätzliche Forderung zur Steigerung der Unabhängigkeit und Sicherung der Prüfungsqualität setzt sich wp.net für eine sachgerechte Gebührenordnung ein. (zurück zum Inhaltsverzeichnis) 

Grünbuch und einheitlicher Berufsstand
In der Vergangenheit wurde die Diskussion über den Sinn und den Wert der Abschlussprüfung einseitig geführt, so dass Auftraggeber und Öffentlichkeit kaum die Möglichkeit hatten sich ein objektives Urteil zu bilden. Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs führt wp.net eine offene Diskussion zu diesen Themen, um sinnvolle berufliche Rahmenbedingungen durch den Grünbuchprozess zu erhalten. Der gemeinsame Nenner des gesamten Berufsstandes ist der öffentlicher Auftrag und den gilt es sinnvoll zu gestalten. Die Regelungen zur Stärkung der Abschlussprüfung und zur Marktöffnung werden von den mittelständischen deutschen Wirtschaftsprüfern begrüßt. Die Grünbuchvorschläge haben den Berufsstand elektrisiert. Die mittelständischen § 319a HGB Prüfer befürchten z.B.,  durch die Einbeziehung ihrer Prüfungen in den Regelungsbereich einer EU Verordnung, auch noch den  kleinen Marktanteil, den sie sich in diesem Markt erkämpft haben, zu verlieren. Es drängt sich allzu oft die Vermutung auf, dass sich die öffentliche Diskussion vor allem um die Verteidigung von Geschäftsmodellen einzelner Prüfungsgesellschaften dreht. Dagegen sollte die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des Berufsstands in der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen. Um den Interessen des Mittelstandes politisch Gehör zu verleihen ist wp.net als Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung unverzichtbar. Nur im Zusammenschluss können die mittelständischen Wirtschaftsprüfer (80% der deutschen WP sind im Mittelstand tätig) ihre Interessen vertreten und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen angemessen mitgestalten. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Kernpunkte der wp.net Stellungnahme

Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften und Mehrjahresbestellungen

Nach dem Vorschlag zur Verordnung werden die Prüfungsgesellschaften von Unternehmen im öffentlichen Interesse nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ potenziell zu erhöhen. Es ist eine Mehrjahresbestellung von zwei Jahren geplant.

wp.net befürwortet bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse die Einführung einer Mehrjahresbestellung verbunden mit einer externen Rotation. Die Mindestbestelldauer sollte auf 5 Jahre erweitert und die maximale Bestell- an die Rotationsdauer gekoppelt werden. Die Verlängerung der Rotationslaufzeit bei Joint Audits wird von wp.net als Maßnahme begrüßt, um das Oligopol in diesem Bereich möglicherweise langfristig aufzubrechen. Zur Vermeidung von Überregulierung ohne erkennbaren Mehrwert für die Öffentlichkeit und zum Schutz der mittelständischen Prüfer in diesem Markt hält wp.net jedoch die zusätzliche Einführung von objektiv nachvollziehbaren Größenkriterien bei der Definition von Unternehmen im öffentlichen Interesse für zwingend erforderlich. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Prüfungsfremde Leistungen und Trennung von Prüfung und Beratung
Nach dem Verordnungsentwurf dürfen Prüfungsgesellschaften bei Prüfung von Unternehmen im öffentlichen Interesse keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit ist es nach Ansicht von wp.net erforderlich, bei ein und demselben Mandat die Trennung von Prüfung und Beratung durchzusetzen. Eine - wie seitens der Kommission für große Gesellschaften vorgeschlagene - vollständige Abkopplung der Wirtschaftsprüfung von der Beratung ist nicht notwendig. wp.net lehnt deswegen reine Prüfungsgesellschaften ab. (zurück zum Inhaltsverzeichnis) 

Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften und kleinere Prüfungen

KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden können. Hier spricht sich die EU klar für eine Skalierung der Prüfungsstandards aus. wp.net begrüßt die vorgesehene Einführung internationaler Prüfungsstandards ISA, soweit länderspezifische deutsche Regelungen (z.B. Lagebericht) hierbei angemessene Berücksichtigung finden. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht
wp.net begrüßt die geplante Zweiteilung der Berichterstattung in einen an die Öffentlichkeit gerichteten Bestätigungsvermerk und einen zusätzlichen Prüfungsbericht an das Überwachungsorgan. In Anlehnung an die deutsche Rechtslage sollte der Abschlussprüfer jedoch verpflichtet werden, ein konkretes Urteil über das Ergebnis der Abschlussprüfung abzugeben (uneingeschränkter, eingeschränkter oder Versagungsvermerk).

wp.net regt spezifische europäische Regelungen bezüglich des Prüfungsberichts an, da die ISA hierzu bisher keine Standards enthalten. Bezüglich der Redepflichten zur Unternehmensfortführung regt wp.net an, diesen Ausblick in analoger Anwendung des deutschen Handelsrechtes auf den konkreten Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach dem Ende des geprüften Geschäftsjahres zu begrenzen, da ansonsten die Erwartungslücke nicht geschlossen, sondern erweitert würde. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Beaufsichtigung des Abschlussprüfers durch das Kontrollorgan
wp.net unterstützt für den Bereich der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Intensivierung der Beaufsichtigung des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat.

wp.net begrüßt, dass die Verordnung Regelungen zum Prüfungsausschuss im Hinblick auf die Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen an seine Mitglieder regelt. wp.net schlägt vor, dass in der Verordnung noch konkrete Anforderungen an die Begriffe der Unabhängigkeit und des Sachverstandes aufgenommen werden. wp.net empfiehlt, hinsichtlich der personellen Voraussetzungen, bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, die nur drei Aufsichtsratsmitglieder und deswegen zulässigerweise keinen Prüfungsausschuss gebildet haben, Erleichterungen zu schaffen. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)  

Hier die vollständige Stellungnahme  und unsere Pressemitteilung zur direkten Voransicht.

Hier die vollständige Stellungnahme  und unsere Pressemitteilung zum Download.

Wir danken unseren Mitgliedern für Ihre zahlreichen Anregungen.


wp.net Geschäftsstelle Leipzig
Zum 1.1.2012 hat wp.net seine Geschäftsstelle nach Leipzig verlegt. Für alle fachlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte per Mail, Telefon oder Fax an:

wp.net Verband für die
mittelständische Wirtschaftsprüfung e.V.

Geschäftsstelle:

König Albert Haus (Aufgang A, 3.OG)
Markt 9
D-04109  Leipzig
Telefon: +49(0)341-35 12 32 65
Fax: +49(0)341- 35 12 32 66
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www.wp.net-verband.de

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Corinna Ahrendt                                                  Dr. Johannes von Waldthausen
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin                           Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vorstand                                                              Geschäftsführender Vorstand

   

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